Welches sind die Kriterien, um Subventionen zu erhalten?
Alle Kinder mit Wohnsitz in einer Walliser Gemeinde (ausser Aufenthaltsbewilligung G, F, N und S) können von einer Subventionierung der Zahnbehandlungen (Zahnerhaltung und/oder kieferorthopädische Behandlungen) von der Geburt bis zum 31. Dezember ihres 16. Lebensjahres für die Kieferorthopädie und 18. Lebensjahres für die Zahnerhaltung profitieren.
Es werden nur Zahnbehandlungen subventioniert, die von einem Zahnarzt durchgeführt werden, der im Kanton Wallis ansässig ist und zum System der von der SDJ subventionierten Zahnbehandlungen zugelassen ist; die Zulassung erfolgt über die Vergabe einer Kooperations-Nummer. (Für die Kieferorthopädie bestehen Beschränkungen für Inhaber der Aufenthaltsbewilligung L.)