Fakturierungsprozess
Wenn eine Behandlung subventioniert wird, darf vom behandelnden Kieferorthopäden / Zahnarzt keine Rechnung direkt an die Eltern geschickt werden (mit Ausnahme einiger nicht subventionierter Leistungen gemäss einer umfassenden Liste).
Ablauf der Fakturierung:
- Der behandelnde Zahnarzt schickt seine Honorarrechnung an die Vereinigung SDJ, die diese in eine subventionierte Rechnung umwandelt.
- SDJ schickt diese Rechnung an die Eltern, die nur den Nettobetrag bezahlen müssen (Honorare des behandelnden Zahnarztes / Kieferorthopäden abzüglich der Subventionen).
- SDJ verlangt von der Wohnsitzgemeinde des behandelten Kindes den Subventionsanteil für jedes Kind und für jede Rechnung.
- SDJ ist verpflichtet, dem Zahnarzt / Kieferorthopäden die fakturierten Honorare (abzüglich Factoring) innerhalb von 60 Tagen zu erstatten, und zwar unabhängig von der Bezahlung der Rechnung durch die Eltern.
Zusatzversicherung
Die Beiträge einer eventuellen privaten Zusatzversicherung des Kindes bleiben vorbehalten. Die Eltern sind dafür verantwortlich, eine Rechnung mit dem Briefkopf der SDJ an ihre Zusatzversicherung zu schicken. In keinem Fall können wir bei unseren Zahlungsfristen die den Eltern von den Zusatzversicherungen gewährte Rückerstattung berücksichtigen. Eine Zusatzversicherung ist ein privater Vertrag, und die in diesem Vertrag festgelegten Zahlungs- oder Erstattungsbedingungen betreffen nur die Vertragsparteien. Daher betrifft die Tatsache, dass Ihre Privatversicherung Ihnen gemäss den Bedingungen Ihres privaten Vertrags die Kosten nicht erstattet hat, in keinem Fall unsere Vereinigung.