Früherkennung und jährliche Kontrolle
SDJ ist dafür zuständig, diese jährliche Kontrolle (Früherkennung) der Zähne von Kindern von ihrem Eintritt in den Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit durchzuführen. Sie wird in Absprache mit der SSO – Sektion Wallis entweder von einem privaten Zahnarzt oder von einem Zahnarzt der SDJ durchgeführt. Sie wird gewöhnlich in der Schule durchgeführt – oder in einer Zahnarztpraxis, wenn dies die Bedingungen erlauben sollten.
SDJ achtet darauf, dass in jeder Gemeinde und in jeder Schule alle Kinder einmal jährlich kontrolliert werden. Sie erstellt Statistiken pro Gemeinde und nach dem Alter.
Anhand eines Kontrollblatts oder Kontrollhefts informiert der Zahnarzt die Eltern über den Mund- und Zahngesundheitszustand und den eventuellen Behandlungsbedarf. Den Eltern steht es dann frei, diese Informationen zu nutzen.
Diese jährliche Kontrolle ist nicht mit einer präzisen Diagnose vergleichbar. Sie ermöglicht es nur, den Mundgesundheitszustand und einen Behandlungsbedarf festzustellen. Sie ersetzt nicht eine regelmässige Untersuchung beim behandelnden Zahnarzt.