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Verwaltung des Subventionssystems

Vereinbarung

Die Walliser Gemeinden, die seit dem 1. Januar 2012 verpflichtet sind, allen in ihrem Gebiet wohnhaften Kindern die Subvention im Bereich der Zahnmedizin zugutekommen zu lassen (40 % laut Verordnung), haben SDJ, die nicht gewinnorientiert ist, beauftragt weiterhin die gesamte Verwaltung des Subventionssystems für Zahnbehandlungen zu übernehmen.
Die beiden Partner, SDJ und die Gemeinden, haben die Aufgaben und Pflichten beider Seiten in einen Zusammenarbeitsvertrag festgelegt, die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. 

Aufgaben

Gemäss der vorgenannten Vereinbarung übernimmt SDJ die folgenden Aufgaben:

  • Verteilung der Subventionen gemäss der gesetzlichen Grundlage und den festgelegten Richtlinien;
  • Erstellung der Abrechnungen an die Gemeinden;
  • Erstellung der Rechnungen an die Eltern;
  • Inkasso der an die Eltern ausgestellten Rechnungen;
  • Inkasso der Monats- und Jahresabrechnungen an die Gemeinden;
  • Zahlung der Honorare an die Zahnärzte;
  • Buchhaltung;
  • Streitsachen;
  • Statistiken;
  • Information und Dokumentation für Eltern, Gemeinden und andere Beteiligte

In Zahlen bedeuten die Aufgaben, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, für SDJ:

  • sie stellt pro Jahr 60'000 Rechnungen aus (an die Eltern);
  • sie schickt 15'000 Mahnungen an die Eltern;
  • sie verwaltet 1'500 Streitfälle (Betreibung, Pfändung …);
  • sie verteilt 5.7 Millionen Franken Subventionen, die von den Gemeinden finanziert werden (Wohnsitz jedes Kindes);
  • sie nimmt das Inkasso von 14 Millionen Franken bei den Eltern und den Gemeinden vor;
  • sie bezahlt den Zahnarzt als Leistungserbringer innerhalb von 60 Tagen;
  • sie regelt die Erstattung der bezahlten Subventionen mit den betroffenen Gemeinden.

Finanzierung

SDJ ÜBERNIMMT DEN GESAMTEN FINANZIELLEN AUFWAND GRATIS, UND DAMIT OHNE KOSTEN  WEDER FÜR DIE ELTERN, DIE IN DEN GENUSS DER SUBVENTIONEN KOMMEN, NOCH FÜR DIE GEMEINDEN, WELCHE DIE SUBVENTIONEN BEZAHLEN.

Die Vereinbarung sieht keine Beteiligung an den Kosten für alle weiter oben beschriebenen Aufgaben vor, und auch keine sonstigen Finanzierungen, z.B. für die bedeutenden Investitionen in das IT-System AS400, das ausschliesslich für die Verwaltung des Subventionssystems zur Verfügung steht, oder für die Nebenkosten (Drucksachen, Portokosten usw.).

Laut Kostenstellenrechnung, die 2010 dem Kanton Wallis übergeben wurde, belaufen sich diese nicht gedeckten Kosten auf ca. CHF 500'000.- jährlich, und diese werden mit den Einkünften der eigenen Kliniken der SDJ finanziert. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass die Vereinigung SDJ ein nicht gewinn orientiertes Unternehmen ist. SDJ ist daher von ihren eigenen Leistungen in der Zahnmedizin abhängig, um ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

SDJ – Walliser Vereinigung für Prophylaxe und Jugendzahnpflege
Rue de Lausanne 42 | 1950 Sitten
027 327 33 20 |

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