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Warum leitet der Verein direkt eine Betreibung ein, ohne mehrere Mahnungen zu versenden?

SDJ schickt eine Mahnung zu als Erinnerung zur Zahlungspflicht.

Aufgrund der grossen Menge an Rechnungen und Inkassovorgängen, die von  SDJ verwaltet werden, versteht es sich von selbst, dass es für uns ganz einfach unmöglich ist, die Inkassovorgänge zu personalisieren, d. h. die Eltern persönlich für die unbezahlten Rechnungen zu mahnen oder auch Einschreiben zu versenden (CHF 5.- pro Einschreiben, d. h. CHF 45'000.- Portokosten für 15'000 Mahnungen!).

Wir legen Wert auf die Feststellung, dass gesetzlich eine Betreibung nach Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Frist eingeleitet werden kann, ohne zuvor eine Zahlungserinnerung zu versenden. Vor der Einleitung einer Betreibung ist eine Mahnung, eine Warnung oder ein Einschreiben also nicht erforderlich.

SDJ – Walliser Vereinigung für Prophylaxe und Jugendzahnpflege
Rue de Lausanne 42 | 1950 Sitten
027 327 33 20 |

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