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Wer stellt uns die Zahnbehandlungen unseres Kindes in Rechnung?
Um von dem gesetzlichen Recht auf Subventionierung zu profitieren, muss jede Rechnung unbedingt mit einem Briefkopf der SDJ ausgestellt sein.
Wenn eine Behandlung subventioniert wird, darf keine Rechnung vom behandelnden Kieferorthopäden / Zahnarzt direkt an die Eltern geschickt werden.